Bei Dauerbedarf ist die Verordnung kein einmaliger Vorgang: Sie gilt für einen bestimmten Zeitraum und muss danach erneuert werden. Wer das zu spät merkt, steht plötzlich ohne Nachschub da.
So vermeidest du das zuverlässig.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung oder die persönliche Einweisung durch Fachpersonal.
Wann eine neue Verordnung nötig ist
Hilfsmittelverordnungen werden in der Regel für einen definierten Zeitraum ausgestellt. Läuft dieser aus oder ändert sich dein Bedarf — etwa Produkttyp, Größe oder Menge —, braucht es eine neue Verordnung. Auch ein Kassenwechsel kann eine Neuausstellung erforderlich machen.
Wer sie ausstellt
Meist die behandelnde Urologin oder der behandelnde Urologe, oft aber auch die Hausarztpraxis. Wichtig ist, dass Diagnose, benötigtes Hilfsmittel und Menge beziehungsweise Versorgungszeitraum eindeutig angegeben sind — je genauer, desto reibungsloser läuft die Abrechnung mit der Kasse.
So entsteht keine Lücke
Die einfachste Absicherung ist Vorlauf:
- Etwa vier Wochen vor Ablauf an die Folgeverordnung denken.
- Immer einen Sicherheitsvorrat für ein bis zwei Wochen zu Hause haben.
- Den Ablauftermin im Handykalender mit Erinnerung eintragen.
- Den Versorger fragen, ob er die Anforderung bei der Praxis für dich übernimmt.
Das kann dir dein Versorger abnehmen
Ein guter Homecare-Versorger erinnert dich rechtzeitig und übernimmt auf Wunsch die Kommunikation mit deiner Arztpraxis — inklusive Anforderung und Abholung des Rezepts. Für dich bleibt dann im Idealfall nichts weiter zu tun, als die Lieferung entgegenzunehmen.